Das Bundeskabinett hat am 04.09.2024 den Gesetzentwurf für eine einheitliche Ausbildung in der Pflegefachassistenz beschlossen. Wir freuen uns sehr, dass der Gesetzentwurf in wesentlichen Zügen den Positionen von GeBEGS entspricht, wie wir sie im Rahmen einer eigenen Stellungnahme in den Konsultationsprozess eingebracht haben.
Mit dem Gesetzentwurf geht die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Berufsprofils mit einer angemessenen Vergütung für alle Auszubildenden einher – ein äußerst wichtiger Schritt für attraktive und sachgemäße Ausbildungsbedingungen sowie die Stärkung der Versorgung mit Pflegeleistungen. Besonders freuen wir uns, dass der Gesetzgeber eine (Regel-)Ausbildungsdauer von 18 Monaten vorsieht, damit eine sachgemäße Qualität der Ausbildung in der Breite und Tiefe, theoretischen und praktischen Inhalten sichergestellt werden kann. Und wichtig: Das Gesetz verfolgt – wie zuvor schon das Pflegeberufegesetz – den generalistischen Ansatz und bietet damit vielfältige Perspektiven und gute Anschluss- und Aufstiegsmöglichkeiten für die Auszubildenden.
Auch wenn wir das analoge Finanzierungssystem im Vergleich zur generalistischen Pflegeausbildung begrüßen: Unsere Kritik, dass damit Pflegebedürftige, Kranken- und Pflegekassen zusätzlich belastet werden, wurde leider nicht hinreichend berücksichtigt. Und ob sich durch die langfristige Verlagerung der Behandlungspflege hin zu den zukünftigen Pflegeassistenzkräften schnelle und spürbare Einsparungen ergeben, bleibt abzuwarten.
Der Gesetzentwurf soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten und bereits zum Start der neuen Ausbildung am 1. Januar 2027 greifen. Wir freuen uns darauf, an der Umsetzung und Gestaltung der neuen Ausbildungsbedingungen mitzuwirken. Der GeBEGS e.V. bietet allen Mitgliedseinrichtungen sowie Interessierten gerne den Austausch an, wenn es nun um Detailfragen und die weiteren Schritte geht.