Physiotherapeut*innen arbeiten als Angestellte oder Selbstständige in physiotherapeutischen Praxen, aber auch in Krankenhäusern, Arztpraxen, Rehabilitations- und Kurkliniken, in Behinderten-Einrichtungen, der Altenhilfe sowie im Fitness- und Gesundheits-Sportbereich. Physiotherapeut*innen sind für die Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit ihrer Patient*innen verantwortlich.
Wiederherstellung der Bewegungsfreiheit
Die Patienten*innen sind kranke, verletzte oder behinderte Menschen aller Altersgruppen, die in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt sind. Physiotherapeut*innen stellen selbstständig auf Grundlage einer ärztlichen Diagnose und Verordnung Behandlungs- bzw. Therapiepläne auf. Bewegungsübungen und Krankengymnastik können ebenso Teil der Behandlung sein wie Wärme-, Licht- oder Wasseranwendungen, Elektrotherapien, Massagen oder auch Atemtherapien.