Es ist viel geschehen im Jahr 2025: Schlag auf Schlag wurden Referentenentwürfe zu Gesetzentwürfen und schon bald danach zu Gesetzen.
Am 18. Oktober wurde im Bundesrat das Pflegefachassistenzgesetz verabschiedet. Ab dem Jahr 2027 wird es eine bundeseinheitliche 18-monatige Pflegefachassistenzausbildung geben. Sie ist generalistisch und kompetenzorientiert angedacht und folgt damit dem Grundgedanken des Pflegeberufegesetzes. Auch die Logik der Umlagefinanzierug wird analog übernommen. Wir betrachten es daher als gelungenen Kompromiss der bisher 27 unterschiedlichen Landesregelungen. Die konkrete Ausbildungs- und Prüfungsverordnung liegt bereits als Entwurf vor. Sowohl zum Gesetz als auch zur Verordnung konnte GeBEGS auf Bundesebene Stellung beziehen und seine Expertise einbringen.
Was etwa vor einem Jahr als Pflegekompetenzgesetz begann, ist am 19. Dezember als „Gesetz zur Befugniserweiterung und Enbürokratisierung in der Pflege“ vom Bundestag verabschiedet worden. Ein Meilenstein in der deutschen Pflegegeschichte, denn zukünftig sollen heilkundliche Tätigkeiten von Pflegefachpersonen eigenständig übernommen werden. Zuvor sind aber noch wichtige Rahmenbedingungen zu schaffen, wie z.B. eine Pflegeberufebeteiligungsverordnung und ein entsprechender Aufgaben- und Leistungskatalog. Auch hier hat GeBEGS politisch mitgewirkt und besonders im Blick, dass die Heilkundebefähigung und -befugnis auch in der beruflichen Bildung stattfinden kann, und nicht ausschließlich im Pflegestudium.
Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) versucht die große Koalition die Auswirkungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) der Ampelregierung abzumildern. Besonders für in strukturschwachen Regionen sollen die Bundesländer mehr Möglichkeiten bekommen, die Grundversorgung aufrecht erhalten zu können. Wir als GeBEGS hoffen dass dies gelingt. Denn mit einer Ausdünnung der Kliniklandschaft droht zukünftig ein Engpass an Ausbildungsmöglichkeiten in den Pflege- und Therapieberufen.
Gespannt erwarten wir nun auch die große Pflegereform. Der Zukunftspakt Pflege hat ebenfalls im Dezember viele diskussionswürdige Eckpunkte vorgelegt, aber keine konkreten Finanzierungsszenarien. Welche Auswirkungen die neue Gesetzgebung auf die Pflegebedürftigen, die Pflegende, und die Bildungsträger haben wird, ist aktuell noch vollkommen unklar. Aber sicher ist:
Das Jahr 2026 wird für GeBEGS und seine Mitgliedseinrichtungen viel Arbeit bringen. Wollen wir es gemeinsam gestalten!






